Seit Juli haben verschuldete Menschen Anspruch auf ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Dieses hilft dabei, das Existenzminimum vor Gläubigern zu sichern. Das P-Konto ist eine Spezialform des Girokontos. Jeder Bürger kann seine Bank damit beauftragen sein bestehendes Giro-Konto in ein solches P-Konto umzuwandeln. Die Banken sind dazu verpflichtet, auf Antrag solche Konten mit Pfändungsschutz einzurichten. Ute Nowitzki von der ASB-Schuldnerberatung rät Schuldnern dringend zu diesem Schritt.
Denn für verschuldete Menschen bringt die Neuregelung viele Vorteile mit sich. So gibt es beispielsweise einen Basispfändungsschutz in Höhe von monatlich 985,15 Euro unabhängig von der Art der Einkünfte. Nicht verbrauchtes Guthaben wird sogar auf den Folgemonat übertragen. Zudem gibt es eine Erhöhung des Freibetrags bei Unterhaltspflichten, Kindergeldbezug oder gesundheitlich bedingtem Mehraufwand. Allerdings müssen solche Gründe der Bank mittels geeigneter Bescheinigungen (zum Beispiel von der Schuldnerberatung, der Familienkasse oder den Sozialleistungsträgern) nachgewiesen werden.
Ein besonders wichtiges Argument für das P-Konto: Kontosperrungen sind nicht mehr möglich! Zudem sind einmalige Sozialleistungen wie beispielsweise Kosten für eine Klassenfahrt der Kinder oder das Kindergeld an sich vor einer Pfändung geschützt. Ab dem 01. Januar 2012 gibt es Schuldnerschutz dann nur noch mit Hilfe eines solchen P-Kontos.
Eile ist damit zwar noch nicht geboten, aber wer die Vorteile dieses Sonderkontos in Anspruch nehmen möchte, sollte den Weg zu seiner Bank doch besser zeitnah anstreben. Denn: Ist das eigene Giro-Konto erstmal wegen Pfändung gesperrt, funktioniert auch die Umwandlung in ein P-Konto nicht mehr so einfach. Alle Infos zum neuen P-Konto erhalten verschuldete Menschen natürlich auch bei der Schuldnerberatung des ASB in den iBiZ-Beratungszentren Kyritz, Neuruppin und Wittstock. Vereinbaren Sie jederzeit gern einen Termin!
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